Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.

Geltungsbereich

Die hier aufgelisteten Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Verträge zwischen Illustratorin und Auftraggeber. Abweichende, individuelle Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Bedingungen gelten auch für zukünftige, mündliche und telefonisch abgeschlossene Folgegeschäfte.

Urheberschutz und Nutzungsrecht

Die erbrachten Leistungen der Illustratorin unterliegen dem Urheberrechtsschutz und es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung des Honorars berechtigt noch nicht zur Nutzung des Werkes. Hierfür bedarf es individuell vereinbarte Nutzungsrechte und einer angemessenen Vergütung.

Aufträge

Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heran- zuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und dem Auftraggeber einräumen.

Vergütung

Alle für den Auftraggeber erbrachten Tätigkeiten, sprich Entwürfe, Werkzeichnungen, Änderungen und Präsentationen sind vergütungspflichtig.

Soweit nicht anders vereinbart, wird eine vom Auftraggeber versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt angerechnet: 30% auf die Entwurfsvergütung, 30% auf die Werkzeichnungsvergütung und 40% auf die Einräumung der Nutzungsrechte, sofern letztere verhandelt werden.

Der Vergütungsanspruch für eventuell eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Auftraggeber von diesen Gebrauch macht. Die Vergütung für die Nutzung entfällt, wenn keine Nutzungsrechte eingeräumt werden, nicht jedoch jede für bis dahin geleistete Arbeiten. Vorschläge und sonstige Mitarbeiten des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

Wenn keine Nutzungsrechte vereinbart sind, verhält sich die Verteilung der Vergütung wie folgt: 50% auf die Entwurfsvergütung und 50% auf die Werkzeichnungsvergütung.

Die Künstlersozialversicherungsabgaben sind vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung enthalten. Die Vergütungen sind Nettobeträge, welche zusätzlich zur jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.

Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist bei Ablieferung der Leistung fällig und ohne Abzüge zu bezahlen. Erstreckt sich die Abwicklung eines Auftrages über mehr als vier Wochen oder werden finanzielle Vorleistungen für die Illustratorin nötig, die 50% der zu entrichteten Vergütung übersteigen, sind folgende Zahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Erteilung des Auftrags, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages hat die Illustratorin Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Beendigung schon fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Es gilt §649 des BGB, das heißt, der Auftraggeber steht nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung der Arbeit ohne Zahlung der ausstehenden Vergütung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Werden die erbrachten Leistungen der Illustratorin vom Auftraggeber nicht im vereinbarten Umfang genutzt, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Es stehen dem Auftraggeber Aufrechnungsrechte nur zu, solange Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und/oder von der Illustratorin anerkannt sind.

Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung

Es werden an den Arbeiten und erbrachten Leistungen der Illustratorin nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht an erstellten Entwürfen und Werkzeichnungen wird nicht eingeräumt. Dem Auftraggeber wird ein Recht zum Besitz der Arbeit nur eingeräumt, wenn er auf der Besitz zum vertragsmäßigen Gebrauch der erbrachten Leistung dringend angewiesen ist. Spätestens mit der Beendigung der Vertragsverhältnisse endet das Recht zum Besitz der Arbeit, außer anders verhandelt.

Nach Ende des Rechts zum Besitz sind die Werke unbeschädigt zurückzugeben und die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Im Falle einer Beschädigung oder des Verlusts der Arbeit wird ein Schadensersatz in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt, ohne durch diese Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben.

Die vertragliche Einräumung der Nutzungsrechte bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur auf die abgenommene Werkzeichnung. Die Leistungen der Illustratorin dürfen nur so verwendet werden, wie ausdrücklich vereinbart. Über die ursprünglich vereinbarten Nutzungsrechte hinausgehende Nutzung ist nur mit einer entsprechenden zusätzlichen Zahlung zulässig.

Es bedarf der schriftlichen Einwilligung der Illustratorin, eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben. Der Illustratorin steht ein Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung zu. Vereinbarte Nutzungsrechte gehen erst bei vollständiger Zahlung für den betreffenden Auftrag an den Auftraggeber über. Die Illustratorin hat das Recht, ihre Werke zu signieren und auf Vervielfältigungsstücken als Urheber erwähnt zu werden. Der Name der Illustratorin muss bei der digitaler Erfassung mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, die Leistungen der Illustratorin in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, es sei denn, dies ist Gegenstand der Vereinbarung. Diese zusätzliche Rechtseinräumung ist entsprechend zu vergüten.

Die Illustratorin ist nicht verpflichtet, digitale Dateien, Werkzeichnungen und Skizzen aufzubewahren oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, oben genannte Werke zu erhalten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Die Illustratorin steht im Recht, bei der Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- und Namensnennungsrechte eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Zusätzlich bleiben Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte unberührt.

Die Illustratorin hat das Recht, alle erbrachten Leistungen uneingeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen, es sei denn, es wurde anders vereinbart.

Sonderleistungen und Nebenkosten

Dem Auftraggeber stehen in der Entwurfsphase drei nicht bildelementtauschende Änderungen zu, ohne dass diese als Sonderleistungen berechnet werden. Weitere Änderungen, neue Entwürfe, Zusatzleistungen wie zum Beispiel Recherchen oder technische Kosten werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Die Illustratorin wird die Vergütung des Aufwandes nach ihrem aktuellen Studensatz berechnen.

Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrages aus Gründen, welche die Illustratorin nicht zu vertreten hat, sind die angefallenen Leistungen und Nebenleistungen vom Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütungen sind nach Anfall und/oder Erbringung zu erstatten.

Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Illustratorin rechtzeitig zur Beendigung der Leistungen nötige Informationen und Referenzen zur Verfügung zu stellen und stellt sicher, dass die Illustratorin die Rechte zur Nutzung dieser Materialien erhält. Der Auftraggeber muss der Illustratorin unaufgefordert auf Umstände hinweisen, welche für die Erbringung der Lieferung bedeutungsvoll und der Illustratorin unbekannt sein könnten. Nur nach schriftlicher Vereinbarung ist die Illustratorin verpflichtet, zur Verfügung gestellte Materialien zurückzuschicken oder aufzubewahren. Ersteres erfolgt nur auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

Wenn der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug gerät, kann die Illustratorin eine angemessene Entschädigung verlangen.

Lieferung, Lieferzeit

Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins setzt voraus, dass alle benötigten Referenzen, zu liefernde Unterlagen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers vorliegen und alle technischen Fragen geklärt sind. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Frist um einen angemessenen Zeitraum. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung von der Illustratorin verbracht sind, gelten die Lieferverpflichtungen der Illustratorin als erfüllt. Die Lieferfrist verlängert sich bei Geschehen von Ereignissen höherer Gewalt, wie z.B. Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation und des Computers, schwerer Krankheit und unvorhergesehener Hindernisse. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sind dem Auftraggeber anzuzeigen. Im Falle einer Verzögerung durch Gründe, die der Auftraggeber zu vertreten hat, steht die Illustratorin im Recht, Schadensersatz zu verlangen.

Mängelgewährleistung, Haftung

Die Illustratorin genießt bei der künstlerischen Umsetzung des erteilten Auftrages gestalterische Freiheit. Entspricht die erbrachte Leistung nicht dem Geschmack oder der Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, begründet dies allein keine Mängel an der Arbeit. Geringe farbliche Abweichungen von Druckergebnissen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

Liegt ein von der Illustratorin zu vertretender Mangel vor, ist sie zunächst zur Nacherfüllung innerhalb eines angemessenen Zeitraums berechtigt. Schlägt die Verbesserung fehl, hat der Auftraggeber das recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung der Vergütung zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach drittem Verbesserungsversuch nicht behoben ist. Die Frist der Gewährleistung beträgt 12 Monate, geltend ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine gesetzliche Verjährungsfrist. Nur im Falle des Vorsatzes oder von grober Fahrlässigkeit haftet die Illustratorin. Die Schadensersatzhaftung ist auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, solange die Illustratorin nicht vorsätzlich gehandelt hat. Hiervon ausgenommen sind Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden durch Verletzungen der Kardinalpflichten der Illustratorin.

Sofern die Illustratorin nicht vorsätzlich gehandelt hat, ist die Haftung für Computerviren ausgeschlossen. Im Falle der Weitergabe von Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Providern), die an den Auftraggeber durchgereicht werden, beschränkt sich die Haftung der Illustratorin auf das Auswahlverschulden.

Der Auftraggeber ist Verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der von der Illustratorin erbrachten Leistungen zu überprüfen. Werden die Rechte von Dritten aufgrund von rechtswidrigen Grundlagen des Auftraggebers durch die Leistungen der Illustratorin verletzt, haftet allein der Auftraggeber. In diesem Fall hat der Auftraggeber sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der Kosten zur Rechtsverteidigung, zu erstatten und die Illustratorin von allen Ansprüchen der Dritten freizuhalten. Die Illustratorin ist verpflichtet, auf etwaige Rechtsverletzungen hinzuweisen, sofern sie diese bemerkt.

Belegmuster

Der Auftraggeber überlässt der Illustratorin von allen vervielfältigten Arbeiten mindestens fünf einwandfreie Belegmuster unentgeltlich. Die Illustratorin hat das Recht, diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Schlussbestimmungen

Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung, um Änderungen und Ergänzungen des Vertrages wirksam zu machen. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen im Vertrag bleiben übrige Bestimmungen rechtskräftig. Dies gilt auch für Regelungslücken.